Musterfall · Wohnungswirtschaft
Mängelmeldung und offene Reparaturausführung
Synthetischer Musterfall — keine echten Personen, Verträge oder Dokumente.
Eine Mängelmeldung wird an die Hausverwaltung gerichtet, ein Reparaturauftrag wird erteilt, die Ausführung durch den Dienstleister bleibt jedoch offen. Es folgen wiederholte Beschwerden.
Bereitgestellte Unterlagen
- Mängelmeldung
- Auftragsbestätigung an Dienstleister
- Terminmitteilung
- Zweitbeschwerde
Zeitraum: März – Mai 2026 · 3 Beteiligte · 4 Dokumente
Beteiligte
- Mietpartei — Meldende Person
- Hausverwaltung — Koordinierende Stelle
- Handwerksbetrieb — Ausführender Dienstleister
Chronologie
Zeitverlauf aus den Unterlagen. 3 von 4 Ereignissen sind belegt.
Mangel schriftlich gemeldet.
Reparaturauftrag an Dienstleister bestätigt.
Terminmitteilung; Durchführung des Termins ist nicht belegt.
Zweitbeschwerde wegen weiterhin offener Ausführung.
Aussagen und Zusagen
- Belegt Hausverwaltung (10.03.2026): Auftrag erteilt
- Offene Frage Handwerksbetrieb (24.03.2026): Termin wahrgenommen
Abweichende Angaben
- Die Terminmitteilung deutet auf eine Ausführung hin, die Zweitbeschwerde widerspricht dem.
Abweichende Angaben werden getrennt beschrieben, nicht zu einer Aussage verschmolzen.
Fehlende Informationen
- Ein Ausführungs- oder Abnahmenachweis fehlt.
- Die Reaktion des Dienstleisters auf die Zweitbeschwerde ist nicht dokumentiert.
Offene Punkte
- Wurde der Reparaturtermin durchgeführt?
- Welche Maßnahme ist als Nächstes vorgesehen?
Übergabeübersicht
- Geklärt: Meldung und Auftrag sind belegt.
- Offen: Ausführung und aktueller Stand sind offen.
- Nächste sinnvolle Prüfung: Ausführungsnachweis beim Dienstleister anfordern.
Klarkonflikt entscheidet nicht über den Fall und erbringt keine Rechtsberatung. Die abschließende Prüfung bleibt beim zuständigen Menschen.